Die Herrschaftszeit des Kloster Stuben

Die Herrschaftszeit des Kloster Stuben

 

Die nächste bekannte Urkunde stammt aus dem Jahre 1140. Sie bezeugt, dass der päpstliche Legat Erzbischof Albero von Trier (1131-1152) dem Nonnenkloster Stuben bei Bremm an der Mosel, eine umfangreiche Schenkung macht. Hierbei handelt es sich unter anderem um den Novalzehnten von den Feldern aus der Rodung des Bischofswaldes bei Düngenheim.

1190 weilt dann der neu gewählte Trierer Erzbischof Johann I. (1189-1212) auf seiner ersten Visitationsreise an der Mosel, wo er bei dieser Gelegenheit die St. Nikolauskirche der Zelle Stupa (Stuben) einweiht. Gleichzeitig bestätigt er dem Kloster die Schenkung über die Capelle zu tunechyngen. Damit hat das Jungfrauenkloster Stuben das Kollationsrecht (= das Recht die Pfarrstelle zu besetzen) für die Pfarrei und ist Zehntherr in Düngenheim.

Der ganze Ort - und Teile der heutigen Filiale Urmersbach mit der anklebenden Gerechtigkeit, sind Eigentum des Klosters. Stuben weiß über 600 Jahre seinen Besitz in Düngenheim zu wahren, den es auch weiter ausbaut.

Es lässt seinen Hof durch einen Hofmann verwalten. Zweimal jährlich wird das gedingh gehalten. Jeder Bürger, der vom Hofschultheiß in Eid genommen ist, muss am gedingh teilnehmen. Dort wird das ganze Gewohnheitsrecht bekannt gemacht und ausgelegt. Stuben zieht den großen zehendt ein, der später mit 16 Malter Korn und zusätzlich sieben Heller von jedem Bürger beziffert ist. Daneben zieht Stuben den kleinen zehnden, ferckeln, hanen, honig, flachs, und verlangt weitere Abgaben wie kurmuth, nachzelgelt und zeug wein.

Demgegenüber steht die Verpflichtung des Klosters für Bau und Erhalt der Kirche, sowie den Unterhalt des Priesters zu sorgen. Des Weiteren hat Stuben den Zuchtstier und einen Zuchteber zu stellen.

Das Ende der Stubener Besitzungen kommt als französische Truppen Ende des 18. Jahrhunderts das ganze linke Rheinufer besetzen und unsere Vorfahren französische Staatsbürger werden.

Auch das Cistercienser Mönchskloster Himmerode besitzt einen Hof in Düngenheim, für den ab 1360 und noch 1729 Pachtverträge bekannt sind.

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Hier sei noch erwähnt, dass Stuben und Himmerod schon früh ihre Besitzungen kenntlich zu machen wissen. Grenzsteine aus Mayener Basalt mit eingemeißeltem Wappen zeugen noch heute davon. Die Stubener Steine zeigen das Stuben'sche Siegeskreuz in der Form des griechischen Doppelkreuzes. Die Himmeroder Steine ziert das Concordia-Eintracht-Wappen der Abtei, zwei ineinander verschlungene Kettenringe und links und rechts davon die beiden Buchstaben C und H für Claustrum Himmerodensis.

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