Jagdgenossenschaft
Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft ist eine Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts und somit Kraft Gesetz entstanden. Sie bildet den Zusammenschluß der einzelnen Wald- und Flurbesitzer, deren einzelnen Parzellen zu klein sind um eine eigene Jagd zu vergeben. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Ländereien der Mitglieder im Ganzen und verwaltet die erzielten Erträge, d.h. sie sorgt für eine ordentliche Bewirtschaftung der Flächen.